§ 1 Vertragsgrundlage
Vertragsgrundlage für von uns (Auftragnehmer) übernommene Aufträge ist das Bürgerliche Gesetzbuch und die nachstehenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB´s). Diese AGB`s gelten für Verträge mit privaten und gewerblichen Kunden. Sie finden keine Anwendung bei einer vertraglichen
Vereinbarung der VOB/B oder bei einer Vergabe durch die öffentliche Hand nach VOB/A.
Die Leistung ist so kalkuliert, dass bei der Ausführung Baufreiheit besteht und dass die Leistung zusammenhängend ohne Unterbrechung erbracht werden kann.
Bei Einschränkungen der Baufreiheit (z.B. bei Behinderungen, nicht fertiggestellten Arbeiten von Vorgewerken und anderen Leistungsstörungen) besteht ein
Anspruch auf Erstattung der Mehrkosten.
§ 2 Angebot - Preise
Angebote haben eine Gültigkeit von 6 Wochen ab dem Angebotsdatum. Mit der Angebotsannahme gelten die Angebotspreise weitere vier Monate als
Vertragspreise, wenn bei Angebotsabgabe noch nicht feststeht, wann die Maßnahme begonnen und abgeschlossen sein soll. Tritt danach eine wesentliche
Veränderung (größer oder kleiner 0,75 %) der Preisermittlungsgrundlage im Bereich Lohnkosten ein, erhöht bzw. verringert sich der Angebotspreis in
angemessenem Umfang. Vorbehaltlich eines jeder Partei zustehenden Einzelfallnachweises beträgt die Preisänderung 0,85% je 1% Lohnkostenänderung. Steht bei
Angebotsabgabe fest, bis wann die Maßnahmen abgeschlossen sein sollen, gelten die Angebotspreise bis zu diesem Zeitpunkt und erhöhen sich nach weiteren zwei
Monaten nach dem vorgenannten Parameter.
Eine Umsatzsteuererhöhung kann an den Auftraggeber weiterberechnet werden, wenn die Leistung nach Ablauf von vier Monaten seit Vertragsschluss erbracht
wird.
Stundenlohnarbeiten
Zusätzlich beauftragte Leistungen werden gesondert auf Stundenlohnbasis, zuzüglich Material abgerechnet werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Angebot
1. Das kostenlos erstellte Angebot bleibt mit allen Teilen, Texten und
Berechnungen geistiges Eigentum des Anbieters/ Auftragnehmers.
2. Eine Weitergabe oder sonstige Verwendung wird, auch im Einzelfall, nicht
gestattet!
3. Ein vorab vereinbartes, kostenpflichtig (gegen einen nachweislichen
Quittungsbeleg), erstelltes Angebot bleibt mit allen Teilen, Texten und
Berechnungen geistiges Eigentum des Anbieters Auftragnehmer.
4. Eine Weitergabe oder sonstige Verwendung kann im Einzelfall gestattet
werden!
5. Hinweis:„Bei einer nachträglichen, schriftlichen Auftragserteilung durch den
AG (Auftraggeber), welche die Renovierungsarbeiten etc. zum
genannten, bzw. zum schriftlich angebotenen Bau-, Renovierungsvorhaben
beinhalten, wird/werden die vorab gezahlten Unkostenbeiträge/
Aufwandsentschädigungen, mit der zu begleichenden Rechnungssumme,
nachweislich, verrechnet!“
§ 3 Witterungsbedingungen
Bei ungeeigneten Witterungs- und Trocknungsbedingungen kann der Auftragnehmer die Arbeiten unterbrechen. Eine witterungsbedingte Unterbrechung
verlängert die Ausführungsfrist um die Dauer der Unterbrechung. Die Arbeiten sind bei geeigneten Witterungsbedingungen unter Berücksichtigung angemessener
Organisations- und Rüstzeiten fortzuführen.
§ 4 Vergütung
Gemäß § 632a BGB können Abschlagsrechnungen jederzeit gestellt werden und sind sofort fällig und sofort zahlbar. Dies gilt auch für die Bereitstellung von
Materialien, Stoffen oder Bauteilen an der Baustelle. Die Schlusszahlung ist 10 Tage nach Rechnungszugang fällig. Skonto muss vereinbart sein und wird
insgesamt nur dann gewährt, wenn alle Abschlagszahlungen und die Schlusszahlung innerhalb der vereinbarten Frist auf dem Konto des Auftragnehmers
gutgeschrieben sind.
§ 5 Gewährleistung/Verjährungsfrist
Die Gewährleistungsfrist/Verjährungsfrist beginnt mit der Abnahme des fertigen Gewerks (spätestens mit der Schlusszahlung) und bezeichnet die Frist, innerhalb
derer Mängel an der Leistung geltend gemacht werden können. Die Leistungen werden vom Auftragnehmer nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik
ausgeführt. Hierfür übernimmt er die Gewähr. Verschleiß und Abnutzungserscheinungen, die auf vertragsgerechtem Gebrauch und/oder natürlicher, insbesondere
witterungsbedingter Abnutzung beruhen, sind keine Mängel. Sie können durchaus bereits vor Ablauf der Gewährleistungsfrist eintreten. Dies kann besonders für
alle Beschichtungen von Holz im Außenbereich zutreffen, sowie für Beschichtungen, die starken örtlichen Klimabeanspruchungen ausgesetzt sind. Es gilt die
Verjährungsfrist gem. § 634a BGB wie folgt:
- 2 Jahre für Wartungs-, Renovierungs- und Instandhaltungsarbeiten (Arbeiten, die nicht die Gebäudesubstanz betreffen)
- 5 Jahre bei Neubauarbeiten und Arbeiten, die nach Umfang und Bedeutung mit Neubauarbeiten vergleichbar sind (z. B. Grundsanierung) oder
Arbeiten, welche die Gebäudesubstanz betreffen.
§ 6 Aufrechnungsverbot
Der Auftraggeber kann die Zahlungsansprüche des Auftragnehmers nicht mit Forderungen aus anderen vertraglichen Beziehungen aufrechnen, es sei denn, die
Forderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Soweit der Auftragnehmer im Rahmen seiner Leistungen auch Lieferungen erbringt, behält es sich hieran das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung der
erbrachten Leistungen vor. Wird ein Liefergegenstand mit einem Bauwerk fest verbunden, so tritt der Auftraggeber etwaige damit zusammenhängende eigene
Forderungen (z.B. bei Weiterverkauf des Objektes) in Höhe der Forderung des Auftragnehmers an diesen ab.
§ 8 Abnahme und Zustandsfeststellung
Der Auftraggeber hat die Leistung nach Fertigstellung abzunehmen. Wenn nichts anderes vereinbart wird (zum Beispiel eine förmliche Abnahme durch
Abnahmeprotokoll), erfolgt die Abnahme auch durch Ingebrauchnahme des Gewerks oder, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Frist zur Abnahme
gesetzt hat, mit Ablauf dieser Frist. Der Aufragnehmer hat vor der (Schluss-)Abnahme einen Anspruch auf Teilabnahme für in sich abgeschlossene Teile der
Leistung. Im Übrigen erfolgt die Abnahme nach § 640 BGB. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
§ 9 Leistungsermittlung, Aufmaß und Abrechnung
Bei einem Pauschalpreis-
, oder Festpreisvertrag erfolgt die Abrechnung ohne Aufmaß nach dem vereinbarten Pauschal-, oder Festpreis. Ist ein Einheitspreisvertrag
vereinbart, erfolgt die Abrechnung auf Basis einer Leistungsermittlung durch Aufmaß. Dabei wird die Leistung nach den Maßen der fertigen Oberfläche berechnet.
Als Ausgleich für den nicht berechneten Bearbeitungsaufwand zur Anarbeitung an nicht behandelte Teilflächen (so genannte Aussparungen), zum Beispiel Fenster-
und Türöffnungen, Lichtschalter, Steckdosen, Lüftungsöffnungen, Fliesenspiegel, Einbauschränke werden diese Flächen bis zu einer Einzelgröße von 2,5 m² (bei
Bodenflächen von 0,5 m²) übermessen, Fußleisten und Fliesensockel bis 10 cm Höhe. Bei Längenmaßen bleiben Unterbrechungen bis 1 m Einzelgröße
unberücksichtigt.
Auftraggeber und Auftragnehmer können detailliertere Aufmaßregeln durch Vereinbarung der jeweils einschlägigen VOB/C ATV-Norm zugrunde legen.
§ 10 Ausschluss von Verbraucherschlichtungsverfahren – Information gemäß § 36 VSBG
Der Auftragnehmer ist weder gesetzlich verpflichtet noch beteiligt er sich freiwillig an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG).
§ 11 Sonstiges
Ist der Auftraggeber Verbraucher, so gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Ansonsten ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der
Geschäftssitz des Auftragnehmers, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
Sollte eine der vorstehenden Regelungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit und Verbindlichkeit der übrigen
(Nur relevant, wenn Privatkunden Dienstleistungen außerhalb der Geschäftsräume oder online beauftragen.)
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsabschluss.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Malerei Machner
Inhaber: Marius Machner
Peter-Monnik-Weg 11
23562 Lübeck
E-Mail: info@malerei-machner.de
Telefon: 0451 / 14 09 88 37
mittels eindeutiger Erklärung (z. B. per Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss informieren.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, erstatten wir alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben.
Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen.